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   OVG Hamburg, 09.10.2006 - 1 Bs 211/06   

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https://dejure.org/2006,80483
OVG Hamburg, 09.10.2006 - 1 Bs 211/06 (https://dejure.org/2006,80483)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2006 - 1 Bs 211/06 (https://dejure.org/2006,80483)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 1 Bs 211/06 (https://dejure.org/2006,80483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2006, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

    Das OVG Hamburg hat wiederholt entschieden, dass die vom Bundesverfassungsgericht für den Fortbestand des staatlichen Wettmonopols aufgestellten Bedingungen bis zum Ablauf der von diesem bis zum 31.12.2007 gesetzten Übergangsfrist erfüllt seien und die in Hamburg von dem staatlichen Sportwettenanbieter unternommenen Anstrengungen auch den europarechtlichen Anforderungen genügten (Beschluss vom 09.10.2006, 1 Bs 210/06, ZfWG 2006, 328, Rn. 8 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 09.03.2007, 1 Bs 378/06, NVwZ 2007, 725, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 01.06.2007, 1 Bs 107/07, Rn. 8 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 06.07.2007, 1 Bs 137/07, Rn. 8 ff., zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die vom Bundesverfassungsgericht für den Fortbestand des staatlichen Wettmonopols aufgestellten Bedingungen bis zum Ablauf der von diesem bis zum 31. Dezember 2007 gesetzten Übergangsfrist erfüllt seien und die in Hamburg von dem staatlichen Sportwettenanbieter unternommenen Anstrengungen auch den europarechtlichen Anforderungen genügten (Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 Bs 210/06 -, ZfWG 2006, 328, Rn. 8 ff; Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 -, RVwZ 2007, 725, Rn. 12 ff; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 1 Bs 107/07 -, Rn. 8 ff.; Beschluss vom 6. Juli 2007 - 1 Bs 137/07 -, Rn. 8 ff.).
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